Global Paketservice - Ihre Lieferadresse in Deutschland

Ihre Lieferadresse in Deutschland

Global Paketservice

Hauptstr. 365/ Friedlingen

D-79576 Weil am Rhein

Preise & Informationen:
Tel: +49 7621 5838909

[email protected]

Kostenlose Parkplätze


Parkplatz 
kostenlos direkt beim Paketservice

Haltestelle BVB Tram 8 direkt vor dem Haus


BVB Tram 8

Haltestelle direkt
beim Paketservice

Keine Wartezeiten

bei der Abholung!

Öffnungszeiten

Montag - Freitag  
9.30-13.30 h, 14.30-18.30 h

Samstag  9.30 - 14.00 h

Standort Global Paketservice in Weil am Rhein
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Fast direkt an der Grenze zur Schweiz und Frankreich.
Nahe Rheincenter, Marktkauf, ALDI und LIDL.
Der NORMA-Lebensmittel-Discounter ist nur 200 m entfernt. 

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Preise und AGB

 

Der Global Paketservice ist Ihr Paketdepot und Lieferadresse in Weil am Rhein.


Die Annahmestelle für Ihre Pakete, Briefe und Online-Bestellungen im deutschen und EU-Versandhandel.

 

Ideal für Kunden aus der Schweiz und Frankreich. Wir nehmen Ihre Sendung in Empfang und informieren Sie per Email. Einfach anmelden und dann können Sie Ihre Pakete später bei uns abholen. 

 

Paketdepots machen Ihren Einkauf in Eurozone zum Schnäppchen. 

 


Preise

Einmalige Gebühr zur Einrichtung des Depots und Erfassung der Kundendaten € 9,90

Preisstufe 1: € 4,90 - für Pakete mit einer Masslänge bis zu 100 cm *

Preisstufe 2: € 9,90 - für Pakete mit einer Masslänge bis zu 200 cm *

 

Ihre Sendungen werden 14 Tage kostenlos gelagert. 
Die Gebühr für verlängerte Lagerzeiten beträgt € 0,50 pro Tag.

* Die Masslänge ist die Summe der längsten und kürzesten Seite eines Paketes.   

 

Preistabelle, Stand 01.01.2014

 

AGB

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Global-Paketservice, D-79576 Weil am Rhein, Hauptstr. 365

 

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Global-Paketservice zu Stande kommenden Service- und Depotvertrages. Sie ergänzen die auf diesen Vertrag anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und füllen diese aus.

 

 

1) Vertragsschluss:

1.1 Der Abschluss des Vertrages bedarf der schriftlichen Form. Mit der Erteilung des Service- und Depotvertrages kommt zwischen dem Kunden und der Global-Paketservice ebendieser als Geschäftsbesorgungsvertrag zustande.

1.2 Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und der Global-Paketservice ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.

 

 

2) Vertragsgegenstand:

 

2.1 Die Global-Paketservice stellt dem Kunden / Depotinhaber eine vereinbarte deutsche Lieferadresse zur Anlieferung von Briefen, Paketen und Waren in begrenzter Anzahl und Grösse gegen Entgelt zur Verfügung.

2.2 Desweiteren stellt die Global-Paketservice für daraus resultierende Lieferungen dem Kunden zeitlich begrenzte Lagermöglichkeit gegen Entgelt zur Verfügung.

2.3 Eine Depoteröffnung ist nur für Privatpersonen zur nichtkommerziellen Nutzung möglich und kann nicht durch Gewerbetreibende vorgenommen werden.

 

 

3) Allgemeine Vertragspflichten der Global-Paketservice:

 

3.1 Die vertragliche Leistungspflicht der Global-Paketservice besteht, nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen, in der Vornahme der zur Durchführung des Auftrags notwendigen Handlungen entsprechend den Vorgaben und Vereinbarungen.

3.2 Hierzu gehört im Besonderen die Annahme einer korrekt adressierten Lieferung während unserer Geschäftszeiten, wenn diese in Umfang / Anzahl den Depot- und Vertragsbedingungen entspricht. Desweiteren die Aufbewahrung des Sendungsgutes für einen vereinbarten Zeitraum.

3.3 Die Benachrichtigung des Depotinhabers über den Eingang, Umfang und Herkunft einer Sendung per E-mail.

3.4 Die Bereitstellung und Herausgabe des Sendungsgutes während unserer Geschäftszeiten gemäss Vereinbarung.

3.5 Die vertrauliche Depotführung des Kunden unter Berücksichtigung der allgemeinen Datenschutz-Richtlinien.

3.6 Die Global-Paketservice haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Bei schuldhaft verursachten Schäden oder Verlust ist die Haftungsobergrenze der Global-Paketservice auf € 400,- pro Sendung beschränkt. Die Global-Paketservice haftet nicht für etwaige Folgeschäden des Depotinhabers. Den Nachweis über den Wert einer Sendung sowie eines schuldhaft verursachten Schadens durch Global-Paketservice hat der Depotinhaber zu erbringen.

 

 

4) Allgemeine Vertragspflichten des Depotinhabers / Kunden:

 

4.1 Zur Einrichtung eines Depot- und Kundenkontos sind erstmalig die verbindlichen Kontaktdaten wie korrekte Anschrift, gültige E-Mail Adresse und gegebenenfalls Telefon-Nummer zu hinterlegen. Die Angaben sind durch gültige Personalpapiere zu belegen.

4.2 Der uneingeschränkte E-Mail Empfang bei der angegebenen E-mail Adresse muss durch den Depotinhaber sichergestellt werden. Fehlgeschlagene E-mail Benachrichtigungen können durch Global-Paketservice nicht wiederholt werden oder ersatzweise telefonisch vorgenommen werden.  

4.3 Der Depotinhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass die zu Anlieferung gebrachten Pakete / Waren korrekt mit dem Empfängernamen und der erteilten Depotnummer adressiert ist. Alle Sendungen müssen den Vorgaben hinsichtlich Grösse, Gewicht und Inhalt der aktuell gültigen Leistungs- und Preistabelle entsprechen. Der Depotinhaber ermächtigt die Global-Paketservice ausdrücklich bei Nichtbeachten dieser Vorgaben zur Annahmeverweigerung. Lieferadresse und Depotnummer sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschliesslich vom Depotinhaber genutzt werden. 

 

4.4. Der Depotinhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass ausschliesslich Warensendungen zum Versand kommen. Briefsendungen welche unter lizenzpflichtige Postdienstleistungen gemäss deutschem Postgesetz fallen, sind von der Annahme ausgeschlossen. Die Lieferadresse darf nicht als Rechnungsadresse benutzt werden. 

 

 

5) Allgemeine Bestimmungen zum Sendungsgut:

 

5.1 Nachfolgend bezeichnete Sendungen sind grundsätzlich von der Annahme und Lagerung ausgeschlossen:

5.1.1 Alle Gefahrgutsendungen gemäss internationalen Vorschriften.

5.1.2 Sendungen deren Inhalt gegen bestehende gesetzliche oder behördliche Vorschriften verstösst.

5.1.3 Sendungen deren Inhalt vor Hitze oder Kälteeinwirkung geschützt werden muss sowie mit verderblichen oder geruchsbelästigenden Inhalten.

5.1.4 Sendungen deren Verpackung beschädigt ist oder deren Inhalt nicht ausreichend verpackt wurde.

5.1.5 Sendungen mit wissentlich aussergewöhnlichem Wert wie etwa Edelsteine, Edelmetalle und Devisen.

5.1.6 Sendungen welche den Gewichts- und Massangaben nicht entsprechen sowie Palettenware.

 

 

6) Besondere Bestimmungen zum Sendungsgut:

 

6.1 Das Maximalgewicht einer Sendung darf Brutto 32,00 kg nicht überschreiten.

6.2 Die maximale Masslänge beträgt 200 cm.

6.3 Die Masslänge eines Paketes errechnet sich aus der Addition der jeweils längsten + kürzesten Seitenlänge eines Pakets.

6.4 Die kostenlose Einlagerungszeit bis zur Abholung des Sendungsgutes beträgt 14 Tage. Längere Lagerzeiten nur nach Absprache und Gebühr.

6.5 Wird eine Sendung nicht innerhalb der kostenlosen Einlagerungszeit von 14 Tagen bei Global-Paketservice abgeholt und des Weiteren keine verbindliche Absprache durch den Depotinhaber hinsichtlich einer verlängerten, kostenpflichtigen Aufbewahrung vorgenommen, so wird die Global-Paketservice ausdrücklich und verbindlich durch den Depotinhaber ermächtigt, das Sendungsgut zu vernichten oder anderweitig damit zu verfahren. Hierdurch entstehende Kosten werden durch den Depot-Inhaber übernommen und entsprechend in Rechnung gestellt. Die Annullierung des Depots behält sich Global-Paketservice vor. 

 

 

7) Gerichtsstand / Salvatorische Klausel

 

7.1 Als Gerichtsstand wird für alle Parteien verbindlich der Sitz der Global-Paketservice, D-79576 Weil am Rhein, vereinbart.

7.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.